4u2 Harmonie-Bilder Serie – digital_series#no.424243
DEUTSCHES BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVerfG), 2017
Über den Richterwahlausschuss werden die Richter:innen für in der Regel zwölf Jahre in das Bundesverfassungsgericht gewählt. Die jweils acht Richter:innen der beiden Senate werden dabei je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Kandidat:innen benötigen eine 2/3 Mehrheit im jeweils zuständigen Gremium, so dass eine gewisse Überparteilichkeit gewährleistet bleibt. Bekannt ist von allen gewählten Richter:innen, von welcher Partei sie nominiert worden sind.
Bislang nicht bekannt ist, wie sich die Harmonie-Potentiale der Richter:innen zueinander im Senat und in den einzelnen Kammern ausgestalten: