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4u2 Harmonie-Bilder Serie – digital_series#no.424243

DEUTSCHES BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVerfG), 2017

Über den Richterwahlausschuss werden die Richter:innen für in der Regel zwölf Jahre in das Bundesverfassungsgericht gewählt. Die jweils acht Richter:innen der beiden Senate werden dabei je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Kandidat:innen benötigen eine 2/3 Mehrheit im jeweils zuständigen Gremium, so dass eine gewisse Überparteilichkeit gewährleistet bleibt. Bekannt ist von allen gewählten Richter:innen, von welcher Partei sie nominiert worden sind.

Bislang nicht bekannt ist, wie sich die Harmonie-Potentiale der Richter:innen zueinander im Senat und in den einzelnen Kammern ausgestalten:

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts

BVerfG und die 4 Kammern des 1. Senats

Die 4 Kammern des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts

BVerfG und die 3 Kammern des 2. Senats

Die 3 Kammern des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts

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